Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 8

Folgende Straßen und Wege sind in den Gemarkungen Lohen und Offenbau zu widmen bzw. einzuziehen:


Gemarkung Lohen:
Fl.-Nr. Art der Straße Beschreibung
7/2, 7/3, 7/4 unselbständiger Gehweg Widmung: Bestandteil der St2391
280 ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung: parallel zur St2391
279 öffentlicher Feld- und Waldweg Einziehung
263 (Teilstück) nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung: Änderung des Straßenverlaufs
263 (Teilstück) nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Einziehung: Änderung des Straßenverlaufs
225/1 nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung
226 nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Einziehung eines Teilstücks
212 nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Einziehung
Gemarkung Offenbau:
Fl.-Nr. Art der Straße Beschreibung
20/3 unselbständiger Gehweg Widmung: Teil der RH24
244 unselbständiger Gehweg Widmung: Teil der St2391
20/1 selbständiger Gehweg Widmung
496/1 ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung
83 nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung
473/3 nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung: Weg neben dem Eichelbach
474 ausgebauter Feld- und Waldweg Einziehung eines Teilstücks unter der ICE-Trasse
479 ausgebauter Feld- und Waldweg Einziehung eines Teilstücks südlich des Wendeham-mers
492/1 ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung
153/1 ausgebauter Feld- und Waldweg Widmung Weg Schule/Sportplatz
496 nicht ausgebauter Feld- und Waldweg Einziehung

Der Lageplan vom 24.07.2017 ist Bestandteil des Beschlusses. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.